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Brandschutz bei Aufstockung und Dachausbau in Holzbauweise in NRW

Warum Brandschutzfragen früh entschieden werden müssen

Eine Aufstockung oder ein Dachausbau in Holzbauweise verändert die brandschutztechnische Ausgangslage eines Gebäudes in NRW spürbar: Es entstehen neue Bauteile, neue Rettungswege und unter Umständen neue Nutzungseinheiten. Die Hauptseite zur Aufstockung in Holzbauweise ordnet diese Themen nur knapp dem Bauablauf zu. Wer Brandschutz, Rettungswege und Treppenraum bereits in der Vorplanung mitdenkt, vermeidet später Überraschungen bei Genehmigung und Ausführung.

Dabei geht es nicht um einzelne Produkte oder Materialien, sondern um die Zuordnung von Bauteilanforderungen zu konkreten Bauteilen: Geschossdecken, Außenwänden, Dachaufbau, Treppenraum und notwendigen Treppen.

Brandschutzanforderungen den Bauteilen zuordnen

Tragende und aussteifende Bauteile

Eine Aufstockung in Holzbauweise fügt dem Bestand ein zusätzliches Geschoss hinzu. Tragende und aussteifende Wände, Decken und Stützen müssen brandschutztechnisch so bemessen sein, dass sie im Brandfall standsicher bleiben, bis die Rettungswege genutzt sind. Welche Anforderung am konkreten Bauteil gilt, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab und ist projektbezogen zu klären.

Der Dachausbau nutzt das vorhandene Tragwerk des Dachs. Auch hier sind Sparren, Pfetten, Zangen und der Anschluss an die darunter liegende Decke brandschutztechnisch zu betrachten. Dass es "nur" das Dachgeschoss ist, führt nicht automatisch zu geringeren Anforderungen.

Geschossdecken und Anschluss an den Bestand

Die Decke zwischen Bestand und neuem Geschoss ist bei einer Aufstockung die brandschutztechnische Trennung zwischen zwei Nutzungsbereichen. Materialwahl, Aufbau und Anschluss an die Bestandswand beeinflussen, wie diese Trennung nachgewiesen werden kann. Im Dachausbau ist die Kehlbalken- oder Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und darunter liegendem Geschoss vergleichbar zu betrachten.

Der Übergang vom alten zum neuen Dach bzw. vom alten Bestand zur neuen Holzbaukonstruktion gehört zu den Stellen, an denen Fugen, Leitungsdurchführungen und Anschlussdetails später sichtbar bleiben. Eine frühzeitige Klärung erleichtert die spätere Ausführung.

Außenwände und Fassaden der Aufstockung

Für die neue Ebene einer Aufstockung gelten Anforderungen an das Brandverhalten der Außenwand, insbesondere in dem Bereich, in dem Bauteile verschiedener Geschosse aneinandergrenzen. Details wie die Ausbildung der Geschossfuge, die Dämmung in der Außenwand und die Wahl der Bekleidung sind Teil dieser Zuordnung.

Rettungswege und Treppenraum mitdenken

Erschließung über das Bestandsgebäude

Eine Aufstockung wie ein Dachausbau werden in der Regel über das vorhandene Treppenhaus erschlossen. Damit ändert sich dessen Bedeutung: Aus einem Erschließungsweg für Bestandsgeschosse wird ein Bestandteil der Rettungswegführung für die neue Nutzung. Länge, Breite und Ausstattung des Treppenraums sind auf den neuen Bedarf abzustimmen.

Wird eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss geschaffen, können sich Anforderungen an Schallschutz und Haustechnik ergeben, die bei einer reinen Erweiterung bestehender Räume anders zu bewerten sind.

Zweiter Rettungsweg und Fensteröffnungen

Je nach Gebäudeklasse und Lage ist ein zweiter Rettungsweg erforderlich. Bei Aufstockung und Dachausbau kann dies über ein weiteres Treppenhaus, eine Außentreppe oder über Rettungswege mit Anleiterbarkeit gelöst werden. Welche Variante möglich ist, hängt von der Höhe, der Erreichbarkeit der Fassade und den baurechtlichen Vorgaben ab.

Dachflächenfenster und Gauben, die ohnehin Thema eines eigenen Artikels sind, spielen hier als mögliche Öffnungen für Rettungswege eine Rolle und sollten mit der Brandschutzplanung gemeinsam gedacht werden.

Welche Nachweise in der Vorplanung sinnvoll sind

Bevor Konstruktion und Ausbau festgelegt werden, lohnt es sich, einige Punkte zu bündeln:

Diese Punkte lassen sich in der Vorplanung festhalten, ohne dass bereits alle Details abschließend konstruiert sein müssen. Sie bilden die Grundlage für die spätere Abstimmung mit Fachplanung und Behörde.

Brandschutz, Haustechnik und Bauphase

Brandschutz endet nicht an der Gebäudegrenze. Während der Bauphase, etwa beim Öffnen des Dachs für einen Dachausbau oder beim Hochziehen einer Aufstockung, ist der Bestand vorübergehend anders brandschutztechnisch zu bewerten als im fertigen Zustand. Wetterschutz, Montagefolge und die Nutzung angrenzender Bereiche gehören in diese Betrachtung.

Wenn im Projekt die Aufstockung in Holzbauweise insgesamt vorbereitet wird, sind die hier beschriebenen Brandschutz- und Rettungswegfragen ein Teil der Vorplanung. Für die Nutzung innerhalb des bestehenden Dachvolumens ist der Dachausbau der andere Projektfall; eine Erweiterung auf neuer Grundfläche fällt unter den Holzanbau.

Zusammenfassung

Brandschutz bei Aufstockung und Dachausbau in Holzbauweise in NRW ist kein einzelnes Produktthema, sondern eine Zuordnung von Anforderungen zu Bauteilen, Erschließung und Rettungswegen. Tragende Bauteile, Geschossdecken, Außenwände und der Treppenraum müssen ebenso projektbezogen betrachtet werden wie die Frage, wie der zweite Rettungsweg ausgebildet wird. Wer diese Punkte bereits in der Vorplanung bündelt, schafft eine tragfähige Grundlage für die weitere Abstimmung.